HAT 24 TRANSPORT SERVICE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für Transport- und Frachtleistungen – B2B

Hinweis: Diese Fassung ist als B2B-Muster für einen österreichischen Frachtführer formuliert. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere des anwendbaren Frachtrechts und der CMR, bleiben unberührt.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese AGB gelten für sämtliche Transport-, Fracht- und damit zusammenhängende Leistungen der HAT 24 Transport Service gegenüber Unternehmern (B2B), soweit im jeweiligen Auftrag nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

1.2. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Frachtführer deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Vertragsabschluss und Transportauftrag

2.1. Ein Transportauftrag wird mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung durch den Frachtführer verbindlich angenommen.

2.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung des Transports erforderlichen Angaben vollständig, richtig und rechtzeitig zu übermitteln.

2.3. Änderungen des bestätigten Transportauftrags bedürfen der Zustimmung des Frachtführers. Dadurch entstehende Mehrkosten werden gesondert verrechnet.

3. Stornierung

3.1. Nach verbindlicher Annahme des Transportauftrags durch den Frachtführer wird bei einer vom Auftraggeber veranlassten Stornierung eine Stornopauschale von EUR 50,00 verrechnet.

3.2. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden nachweislich entstandenen Schadens bleibt vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig.

4. Transportausfall / Fehlfracht

4.1. Kann der Transport aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden, insbesondere weil am vereinbarten Ladeort keine Ware, nicht die vereinbarte Ware oder kein geeigneter Ladeauftrag bereitsteht, wird eine Ausfallvergütung in Höhe von 80 % des vereinbarten Frachtentgelts verrechnet.

4.2. Dies gilt insbesondere auch bei einem vom Auftraggeber falsch angegebenen oder nicht eingehaltenen Lade- bzw. Liefertermin.

4.3. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig.

5. Angaben zu Gewicht, Abmessungen und Ladung

5.1. Der Auftraggeber hat dem Frachtführer vor Durchführung des Transports vollständige und korrekte Angaben über die Sendung zu übermitteln.

5.2. Dies betrifft insbesondere:

5.3. Der Auftraggeber haftet für die Folgen unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Angaben, soweit er diese zu vertreten hat.

5.4. Durch Falschangaben oder nachträgliche Änderungen verursachte Mehrkosten, Wartezeiten, Zusatzfahrten oder sonstige Aufwendungen werden zusätzlich verrechnet.

6. Lade- und Entladepflichten

6.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt ordnungsgemäß verpackt, zugänglich und transportbereit zur Verfügung steht.

6.2. Die für die Verladung bzw. Entladung erforderlichen Voraussetzungen sind vom Auftraggeber bzw. Empfänger sicherzustellen.

6.3. Verzögerungen aufgrund fehlender oder nicht ausreichender Voraussetzungen am Lade- oder Entladeort gehen zu Lasten des Auftraggebers, soweit dieser die Verzögerung zu vertreten hat.

7. Fixtermine und Wartezeiten

7.1. Bei vereinbarten Fixterminen ist die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verladung bereitzustellen bzw. die Entladung zu ermöglichen.

7.2. Vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten werden wie folgt verrechnet:

7.3. Die Verrechnung beginnt nach Ablauf der vereinbarten Lade- bzw. Entladezeit bzw. bei einem nicht eingehaltenen Fixtermin.

8. Zusatzfahrten und Mehraufwand

8.1. Erforderliche Zusatzfahrten, Leerfahrten, Umwege, Umladungen oder sonstige zusätzliche Leistungen, die durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände verursacht werden, werden gesondert verrechnet.

8.2. Dies gilt insbesondere bei falschen Adressangaben, nicht zugänglichen Lade- oder Entladestellen, fehlenden Ansprechpartnern oder nicht vereinbarten Änderungen des Transportauftrags.

9. Frachtpreis und Zusatzkosten

9.1. Der vereinbarte Frachtpreis gilt ausschließlich für die im Transportauftrag vereinbarte Leistung.

9.2. Nicht ausdrücklich im Frachtpreis enthaltene Kosten, insbesondere Maut, Sondermaut, Parkgebühren, zusätzliche Wartezeiten, Zusatzfahrten und sonstige auftragsbedingte Mehrkosten, werden gesondert verrechnet, soweit dies vereinbart wurde oder gesetzlich zulässig ist.

10. Zahlungsbedingungen

10.1. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.

10.2. Bei Zahlungsverzug ist der Frachtführer berechtigt, die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen und Kosten zu verlangen.

10.3. Die Geltendmachung weiterer gesetzlich zulässiger Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt vorbehalten.

11. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

11.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

11.2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausgeübt werden, soweit gesetzlich zulässig.

12. Haftung und Frachtrecht

12.1. Die Haftung des Frachtführers richtet sich nach den jeweils zwingend anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

12.2. Soweit der Transport dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) unterliegt, gelten dessen zwingende Bestimmungen.

12.3. Eine weitergehende Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

13. Verpackung und Ladungssicherung

13.1. Der Auftraggeber ist für eine transportgerechte Verpackung der Ware verantwortlich, soweit die Verpackung nicht ausdrücklich vom Frachtführer übernommen wurde.

13.2. Die Ware muss so beschaffen und bereitgestellt sein, dass ein sicherer und ordnungsgemäßer Transport möglich ist.

13.3. Für Schäden, die auf eine mangelhafte, ungeeignete oder unzureichende Verpackung bzw. Bereitstellung zurückzuführen sind, haftet der Auftraggeber, soweit er diese zu vertreten hat.

14. Gefahrgut und besondere Waren

14.1. Gefahrgut, besonders empfindliche Waren, übergroße oder übergewichtige Sendungen sowie sonstige transportrechtlich besonders relevante Güter sind vom Auftraggeber vor Auftragserteilung ausdrücklich bekanntzugeben.

14.2. Der Auftraggeber hat sämtliche gesetzlich erforderlichen Informationen, Dokumente und Genehmigungen rechtzeitig bereitzustellen.

14.3. Werden erforderliche Angaben nicht oder nicht vollständig gemacht, haftet der Auftraggeber für daraus entstehende Schäden und Kosten, soweit er diese zu vertreten hat.

15. Unvorhersehbare Ereignisse / höhere Gewalt

15.1. Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Frachtführers, insbesondere Naturereignisse, extreme Witterungsverhältnisse, Verkehrssperren, behördliche Maßnahmen, Streiks, Unfälle oder sonstige unabwendbare Ereignisse, können zu Verzögerungen führen.

15.2. Für daraus resultierende Verzögerungen haftet der Frachtführer nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Erfüllungsort der Sitz des Frachtführers.

16.2. Für sämtliche Streitigkeiten gilt, soweit gesetzlich zulässig, der am Sitz des Frachtführers sachlich zuständige Gerichtsstand als vereinbart.

16.3. Für Verträge mit zwingendem internationalem oder nationalem Frachtrecht gelten die dort vorgesehenen Gerichtsstandsregelungen.

17. Anwendbares Recht

17.1. Soweit gesetzlich zulässig, gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

17.2. Zwingende Bestimmungen des anwendbaren internationalen Frachtrechts, insbesondere der CMR, bleiben unberührt.

18. Schlussbestimmungen

18.1. Änderungen und Ergänzungen des Transportauftrags bedürfen zu Beweiszwecken grundsätzlich der Textform.

18.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit rechtlich zulässig, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

18.3. Die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB gelten als vereinbart.

Unternehmensdaten

Firma:
HAT 24 Transport Service
Inhaber / Geschäftsführer:
Abdullah Haydari
Anschrift:
Altmannsdorfer Straße 104/4/425, 1120 Wien
UID-Nr.:
ATU74623446
FN / Firmenbuch-Nr.:
nicht im Firmenbuch eingetragen
E-Mail:
abdullahhaydari20@yahoo.com
Telefon:
+43 664 1693296
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